Motor | Schalt- und Automatikgetriebe | Achsgetriebe | Kraftübertragungswellen | Lenkung |
Bremse | Kraftstoffanlage | Elektrische Anlage | Kühlsystem | Komfortelektrik | Abgasanlage | Sicherheitssysteme
Ausgenommen sind Verschleißteile oder Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.
Fahrzeugalter max. 12 Jahre | max. Kilometerleistung: 180.000 Kilometer
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug einen Schaden feststellen, setzen Sie sich bitte immer zuerst mit uns telefonisch oder schriftlich in Verbindung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden im In- oder Ausland entstanden ist.
Füllen Sie bitte die Schadenmeldung, die Sie in Ihren Garantieunterlagen oder hier online finden, vollständig aus und lassen Sie uns diese zukommen.
Wir kümmern uns dann um alles weitere. Kann das Fahrzeug nicht in unserer Wekrstatt repariert werden, erhalten Sie von uns die Freigabe zur Reparatur in einer anderen -vom Hersteller anerkannten- Vertragswerkstatt.
Für die Inanspruchnahme der Garantieleistung wird die regelmäßgie Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen vorausgesetzt.
Bei Veräußerung des Fahrzeuges während der Garantiedauer geht die Garantie nicht automatisch auf den Erwerber über. Es ist aber möglich, eine erneute Garantiezusage für den Zeitraum bis zum Ablauf der ursprünglichen Garantiedauer zu beantragen.
Wie schnell die Zeit vergeht! Prüfen Sie doch mal, ob Ihre Garantie in Kürze abläuft.
Haben Sie bisher alle Wartungen und Inspektionen durchführen lassen? Ist Ihr Fahrzeug nicht älter als 12 Jahre und/oder ist die Laufleistung unter 180.000 Kilometern?
Dann verlängern Sie doch einfach Ihre Garantiezeit! Das ist ab sofort für weitere 12 Monate möglich*
Bei Interesse setzten Sie sich bitte noch vor Ablauf Ihrer derzeitigen Garantie mit uns in Verbindung, da wir nchträglich keine Verlängerung durchführen können.
*gemäß den Garantiebedingungen der Real Garant Versicherung