
Die staatliche Förderung der Rußfilter-Nachrüstung für Diesel-Pkw, Wohnmobile und Kleintransporter bis 3,5 Tonnen wird zum 1. Januar 2012 wieder aufgenommen.
330 € beträgt der Zuschuss in 2012. Auch im Jahr 2013 soll es eine Förderung geben, dann aber mit einem auf 260 € abgesenkten Förderbetrag. In beiden Jahren stehen jeweils 30 Millionen € an Fördergeldern zur Verfügung.
Die Abwicklunng der Gutschriftenerfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA / www.bafa.de)
Die Förderung kommt in Betracht für:
PKW mit Dieselmotor, die bis einschließlich
31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden,
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und
Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.
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Die Abwicklung im Überblick
Sie, als Autofahrer, lassen sich den Dieselpartikelfilter von uns nachrüsten. Wir bescheinigen Ihnen den Einbau des Filters
Sie gehen nun zur Ihrer Kfz-Zulassungsstelle
und lassen sich die entsprechende Partikel- minderungsstufe nach Vorlage einer Abnahme- bescheinigung für den nachträglich eingebauten Diesel-Partikelfilter in die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein bzw. Zu- lassungsbescheinigung Teil I) eintragen.
Danach erhalten Sie die neue Plakette.
Um die staatliche Förderung zu erhalten
steht Ihnen ab dem 01.02.2012 auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA / www.bafa.de) eine Antragsmaske zur Verfügung. Sie übermitteln elektronisch Ihre Daten, drucken das ausgefüllte Antragsformular aus und senden es zusammen einer Kopie der Zulassungs- bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
per Post an das BAFA.
Siehe auch:
http://www.bafa.de/bafa/de/das_bafa/index.html