Unfall...was nun?
In einem solchen Falle stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir bieten Ihnen eine
fachgerechte Unfallreparatur, auf Wunsch auch die Abrechnung mit der Versicherung
und Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen.
Die Wahl der Werkstatt: Schadenssteuerung durch Versicherungen
Tatsache ist, dass der Geschädigte bei einem Unfall (Haftpflichtschaden) immer die freie Wahl der Werkstatt seines Vertrauens hat.Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben.
Steinschläge? Sprünge? "Salzgestrahlte" Scheiben?
Wieder durchblicken -
mit einer neuen Windschutzscheibe.
Wir ersetzen Ihre Windschutzscheibe innerhalb
eines Arbeitstages - selbstverständlich in Erstausrüsterqualität!
In folgenden Fällen muß die Frontscheibe aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden:
bei Steinschlägen mit einem Ø von mehr als 5mm
bei Bruchstellen mit mehr als 40mm Ø
bei Schäden in der Randzone der Windschutzscheibe
bei Schäden im Fernsichtbereich des Fahrers